{"id":761,"date":"2024-06-17T15:53:47","date_gmt":"2024-06-17T15:53:47","guid":{"rendered":"https:\/\/elektro-domtech.de\/?page_id=761"},"modified":"2024-06-17T16:05:59","modified_gmt":"2024-06-17T16:05:59","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/elektro-domtech.de\/?page_id=761","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen der Fa. Elektrotechnik DomTech GmbH<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Allgemeine Voraussetzungen<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertragsabschl\u00fcsse mit der Firma Elektrotechnik DomTech GmbH (im Folgenden \u201eAnbieter\u201c genannt). Der Kunde erh\u00e4lt die AGBs zusammen mit dem Angebotsschreiben als Anlage. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, gelten sie als best\u00e4tigt, ohne dass es einer separaten schriftlichen Zustimmung bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Vertragsabschluss<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt durch schriftliches Angebot und schriftliche Annahmeerkl\u00e4rung, ggfls. in Form der Unterschriftsleistung auf dem Vertragsformular zustande, vgl. \u00a7\u00a7 145 ff BGB. Soweit der Anbieter dem Kunden auf Basis gef\u00fchrter Beratungsgespr\u00e4che einen Vertragsvorschlag zukommen l\u00e4sst, handelt es sich bei diesem Vorschlag -sofern nichts anderes zugesichert wird- noch nicht um ein bindendes Angebot, sondern um eine sog. invitatio ad offerendum. Stattdessen unterbreitet der Kunde auf Basis dieses Vertragsvorschlages nach Unterschriftsleistung und R\u00fcckgabe des Vertragsvorschlages dem Anbieter ein verbindliches Vertragsangebot, bindend f\u00fcr 28 Tage, das der Anbieter durch schriftliche Erkl\u00e4rung\/Zustimmung\/Unterschriftsleistung (Auftragsbest\u00e4tigung) gegen\u00fcber dem Kunden annimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Absichtserkl\u00e4rung<\/p>\n\n\n\n<p>Will der Kunde kein Vertragsangebot unterzeichnen, sondern zun\u00e4chst nur eine Absichtserkl\u00e4rung abgeben, so muss diese eindeutig als Absichtserkl\u00e4rung bezeichnet sein. Mit der Absichtserkl\u00e4rung werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur insoweit in Gang gesetzt, wie dies f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der M\u00f6glichkeit einer F\u00f6rderung des Projektes durch staatliche Geldmittel oder Geldmittel von Dritten, erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 Berechtigung zum Vertragsabschluss<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde versichert, dass er entweder der Eigent\u00fcmer der Immobilie ist oder zumindest die Zustimmung des Vermieters, der Eigent\u00fcmergemeinschaft oder anderer relevanten Rechteinhaber zur Installation vorliegt. Diese Zustimmung muss schriftlich nachgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Verkauf und Anlieferung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter verpflichtet sich zum Verkauf und Anlieferung einer Photovoltaikanlage nach Ma\u00dfgabe dieses Vertrages im Rahmen der Beschaffbarkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem \u00fcbernimmt der Anbieter die Verpflichtung zur Errichtung und Inbetriebnahme der PV-Anlage nach Ma\u00dfgabe der weiteren Regelungen in dieser Vereinbarung, sofern dies vertraglich vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Nebenleistungen zum Kaufvertrag<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl die notwendigen Arbeiten zur Errichtung als auch zur Inbetriebnahme der PV-Anlage sind Nebenleistungen zum Kaufvertrag der PV-Anlage (Kauf mit Montageverpflichtung).<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die \u00dcbernahme der Anlagenbetreiberpflichten der nach Ziffer 2.1 verkauften Anlage.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Kaufpreis und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahlungen sind gem\u00e4\u00df den im Angebot genannten Bedingungen zu leisten. In der Regel m\u00fcssen die Zahlungen durch \u00dcberweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen. Falls der Kunde in Verzug ger\u00e4t, ist er verpflichtet, den ausstehenden Betrag zuz\u00fcglich der gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.1 Preise<\/p>\n\n\n\n<p>Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise. Ein Skonto-Abzug ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn dieser ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Einbehalte, auch anteilige, sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.2 Zahlungsart und Zahlungsfrist<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Betr\u00e4ge sind wie folgt f\u00e4llig:<\/p>\n\n\n\n<p>-70 % der Gesamtforderung als Anzahlung bei Beginn der Montagearbeiten<\/p>\n\n\n\n<p>-30 % der Gesamtforderung nach Anlieferung des Speichers (jedoch nicht vor Bewilligung eventueller Kreditmittel)<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.3 Rechnungslegung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter stellt dem Kunden ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Der Kunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form via E-Mail-Adresse \u00fcbersendet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Lieferung, Eigentumsvorbehalt, Garantien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Lieferung<\/p>\n\n\n\n<p>3.1.1<\/p>\n\n\n\n<p>Die durch den Kaufvertrag gekaufte PV-Anlage wird dem Kunden an die Adresse des im Angebot mitgeteilten Installationsorts geliefert und an der Grundst\u00fccksgrenze \u00fcbergeben, sofern nicht die Errichtung und Inbetriebnahme der PV-Anlage im Vertrag mitvereinbart worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter ist berechtigt, die gestiegenen Kosten der Beschaffung und der Lieferung, zum Beispiel durch Erh\u00f6hung von Frachten bzw. Fuhrl\u00f6hnen an den Kunden weiterzugeben, sofern der Anbieter eine ihn selbst belastende Preiserh\u00f6hung um mehr als 10 % gegen\u00fcber dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages belegen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>3.1.2<\/p>\n\n\n\n<p>Im Preis ist eine Wartezeit und Abladezeit an der Lieferadresse von maximal 60 Minuten enthalten. Dar\u00fcberhinausgehende Zeiten k\u00f6nnen dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies vom Kunden zu vertreten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3.1.3<\/p>\n\n\n\n<p>Sind zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen durch eine Anforderung des Kunden erforderlich, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vereinbart wurden, k\u00f6nnen die Kosten dieser zus\u00e4tzlichen Lieferungen gesondert in Rechnung gesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3.1.4<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Kunde in Verzug ger\u00e4t, die Lieferung anzunehmen oder seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht erf\u00fcllt, ist der Anbieter berechtigt, den entstandenen Schaden einschlie\u00dflich eventueller zus\u00e4tzlicher Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>Erst wenn der Kunde den Gesamtpreis vollst\u00e4ndig bezahlt hat, geht das Eigentum an der Photovoltaikanlage des Anbieters auf den Kunden \u00fcber. Vor diesem Zeitpunkt beh\u00e4lt der Anbieter das Eigentum an der Anlage. Der Kunde darf die Anlage vorher nicht weiterverkaufen, verpf\u00e4nden oder als Sicherheit \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Beschaffungsrisiko<\/p>\n\n\n\n<p>Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu m\u00fcssen (Beschaffungsrisiko) \u00fcbernimmt der Anbieter nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben sind (Gattungswaren). Der Anbieter ist nur zur Lieferung der bei den eigenen Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4. Garantien<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter verpflichtet sich, die Garantiebedingungen der Herstellergarantien gegen\u00fcber seinen Kunden zu erf\u00fcllen. \u00dcber die Herstellergarantien hinausgehende Garantien werden vom Anbieter nicht einger\u00e4umt, es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich mit dem Kunden im Vertrag vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten die Anspr\u00fcche aus der Herstellergarantie aus irgendeinem Grund entfallen oder nicht durchsetzbar sein, haftet der Anbieter nicht f\u00fcr daraus entstehende Nachteile. Die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber dem Anbieter bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Errichtung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Dachbeschaffenheit<\/p>\n\n\n\n<p>Die Dachfl\u00e4che, die f\u00fcr die Installation der PV-Anlage vorgesehen ist, einschlie\u00dflich aller Dachabdeckungen, ist zug\u00e4nglich, begehbar und frei von Gefahrstoffen wie z. B. Asbest in der Dachkonstruktion.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, die Dachfl\u00e4chen, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind Satellitenantennen oder Blitzschutzanlagen durch den Kunden auf dessen Kosten zu versetzen oder so weit zul\u00e4ssig, zu demontieren. Sofern vom Kunden gew\u00fcnscht und technisch m\u00f6glich\/zul\u00e4ssig k\u00f6nnen diese Arbeiten gegen angemessene, gesonderte Verg\u00fctung vom Anbieter \u00fcbernommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Statik und beh\u00f6rdliche Genehmigungen<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde hat sich vor der Errichtung der Solaranlage zu vergewissern und zu garantieren, dass die Installation von Solarmodulen im Rahmen der Errichtung der Solaranlage die Statik des Geb\u00e4udes und insbesondere des Dachstuhls nicht gef\u00e4hrdet. Diese Pflicht bezieht sich im besonderen Ma\u00dfe auf den Dachstuhl. Der Kunde hat des Weiteren daf\u00fcr einzustehen, dass s\u00e4mtliche \u00f6ffentlich-rechtlichen Anforderungen und Auflagen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, eingehalten werden und bei Errichtung der Solaranlage vorliegen. Weder f\u00fcr die Kosten der statischen Pr\u00fcfung noch f\u00fcr die eventuell erforderlichen Antr\u00e4ge und Kosten\/Geb\u00fchren von amtlichen und\/oder beh\u00f6rdlichen Genehmigungen ist der Anbieter verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Offenkundigkeit<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde verpflichtet sich gegen\u00fcber dem Anbieter alle angefragten Informationen \u00fcber die Art und Beschaffenheit des Daches umf\u00e4nglich und der Wahrheit gem\u00e4\u00df zu beantworten.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 Zug\u00e4nglichkeit<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde gestattet dem Anbieter und einem von ihm beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zu den Dachfl\u00e4chen und Geb\u00e4udeteilen, auf bzw. in welchen die PV-Anlage zu installieren ist. Sofern nicht im Zusammenhang mit der Angebotserteilung Abweichendes mit dem Anbieter vereinbart wurde, m\u00fcssen die Montagefahrzeuge oder die Fahrzeuge der Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar an den Installationsort herangefahren werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde stellt in Absprache mit dem Anbieter sicher, dass etwaig notwendige Ger\u00fcste aufgestellt werden k\u00f6nnen, und verpflichtet sich s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen, die zur Errichtung der PV-Anlage erforderlich sind, zu gew\u00e4hren. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Anspr\u00fcchen aus Besch\u00e4digungen im Rahmen der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Inbetriebnahme eines Ger\u00fcstbaus, auch gegen\u00fcber Dritten, frei.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5 Verz\u00f6gerung<\/p>\n\n\n\n<p>Kommt es aufgrund von Zugangsbeschr\u00e4nkungen oder Behinderungen am Installationsort zu Verz\u00f6gerungen, ist der Anbieter berechtigt, alle Termine und Fristen, die sich auf die Leistung beziehen, um den Zeitraum zu verschieben, bzw. zu verl\u00e4ngern. Der Kunde tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr eine verl\u00e4ngerte Aufbauzeit von Ger\u00fcsten. Etwaige Nutzungsausf\u00e4lle oder Zusatzkosten aus der Verz\u00f6gerung werden vom Anbieter grunds\u00e4tzlich nicht getragen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6 Verbau<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, \u00fcbernimmt der Anbieter oder ein von ihm beauftragter Dienstleister die Installation und den Anschluss der Produkte beim Kunden. Vor Beginn der Installation kann der Anbieter den Installationsort \u00fcberpr\u00fcfen, um sicherzustellen, dass die sachlichen Gegebenheiten dem vom Kunden angegebenen Angaben entsprechen und die Anlage wie vereinbart installiert werden kann. Voraussetzung f\u00fcr eine erfolgreiche Installation der PV-Anlage ist es, dass keine Verz\u00f6gerungen eintreten, wie zum Beispiel nicht geeignete Witterungsbedingungen oder Lieferprobleme der Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Nebenleistungen bei Errichtung und Inbetriebnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Netzanmeldunq<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter wird die PV-Anlage im Namen des Kunden beim Netzbetreiber anmelden. Der Anbieter \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass der Kunde einen bestimmten Netzanschlussvertrag erh\u00e4lt. Die Bedingungen f\u00fcr die Erteilung der Netzanschlussvertr\u00e4ge richten sich ausschlie\u00dflich nach den Vorgaben der Netzanschlussanbieter.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Anschlussantrag<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter wird das Erfordernis eines Netzanschlusses f\u00fcr den Betrieb der PV-Anlage gemeinsam mit dem Kunden pr\u00fcfen und gegebenenfalls eine erforderliche Anpassung des Netzanschlusses, sofern vom Kunden gew\u00fcnscht, bei dem zust\u00e4ndigen Netzbetreiber beauftragen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Inbetriebnahme<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter wird dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme vor dem Inbetriebnahmetermin vermitteln. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Solaranlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Solaranlage. Die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Solaranlage fest an dem f\u00fcr den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft an dem f\u00fcr die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubeh\u00f6r installiert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Fertigmeldung<\/p>\n\n\n\n<p>Sobald die PV-Anlage installiert ist, \u00fcbergibt der Anbieter die Anlage an den Kunden und die Gefahr geht auf den Kunden \u00fcber. Der Kunde erh\u00e4lt ein Liefer-\/Abnahmeprotokoll, das er unterzeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter wird die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Namen des Kunden \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5 Vollmacht<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der vorstehenden T\u00e4tigkeiten wird der Kunde dem Anbieter eine schriftliche Vollmacht erteilen; ein f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit geeignetes Formular wird vom Anbieter zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.6 Mitwirkungspflichten<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Aus\u00fcbung der Leistung nach Ziffer 5 kann die Mitwirkung des Kunden erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Informationen zum Ausf\u00fcllen von Antr\u00e4gen, bei Anmeldungen und Bearbeitung von Datenerhebungsb\u00f6gen von Beh\u00f6rden und \/ oder Netzbetreibern. Sollten dem Anbieter die notwendigen Daten nicht aus dem Inhalt des geschlossenen Vertrages bekannt sein, verpflichtet sich der Kunde dies in geeigneter Weise mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich au\u00dferdem, dem Anbieter s\u00e4mtliche, f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung notwendigen Schriftverkehr mit Beh\u00f6rden und \/ oder Netzbetreibern \u00fcber die Errichtung und Inbetriebnahme der PV-Anlage auf dem Kommunikationsweg zu \u00fcbersenden, den der Anbieter zuvor bestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>5.7 Lichtbilder<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde berechtigt den Anbieter Lichtbilder und sonstige Ablichtungen der PV-Anlage sowie des verbundenen Bauk\u00f6rpers zu erstellen. Die Einr\u00e4umung dieser Rechte erfolgt lizenzfrei und unwiderrufbar. Der Anbieter darf die in diesem Zusammenhang erstellten Lichtbilder nur im Zusammenhang mit der Dokumentation der eigenen Arbeiten, sowie der Werbung verwenden. Soweit die Lichtbilder durch Drohnen angefertigt werden, erteilt der Kunde dem Anbieter das Recht zur Aufnahmeerstellung durch Drohnen, das Recht zum \u00dcberflug der PV-Anlage und des zugeh\u00f6rigen Grundst\u00fccks.<\/p>\n\n\n\n<p>5.8 Kosten<\/p>\n\n\n\n<p>Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den Leistungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Solarsystems, insbesondere Kostenforderungen der Netzbetreiber f\u00fcr eine Herstellung des Netzanschlusses und die Ert\u00fcchtigung des Z\u00e4hlerschrankes hat der Kunde zu bedienen. Im Rahmen des Angebotes ist der Anbieter berechtigt, solche Kosten, die \u00fcber den eigentlichen Kaufpreis hinaus entstehen, zu sch\u00e4tzen. Dabei wird keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit dieser Sch\u00e4tzungen, die nach den gesch\u00e4ftlichen Erfahrungen des Anbieters ausgerichtet sind, \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Anlagenbetrieb\/Monitoring<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Anlagenbetreiber<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme der PV-Anlage f\u00e4llt dem Kunden die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Anbieter \u00fcbernimmt jedoch die Meldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur \u00fcber das PV-Meldeportal, bzw. das Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Speichers erforderlich sein.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Mitteilung an Netzbetreiber<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber zu t\u00e4tigenden Mitteilungen, ist ausschlie\u00dflich die Aufgabe des Kunden, sofern dies nicht anderweitig vertraglich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Monitoring<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00dcberwachung der PV-Anlage erfolgt in der Regel ausschlie\u00dflich \u00fcber den Speicherhersteller. Der Anbieter \u00fcbernimmt kein Monitoring.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1 R\u00fccktrittsgr\u00fcnde<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die im Vertrag vereinbarte PV-Anlage nicht verf\u00fcgbar ist,<\/li>\n\n\n\n<li>die Installation der PV-Anlage wegen unzureichender Statik des Geb\u00e4udes, insbesondere des Daches, nicht m\u00f6glich ist,<\/li>\n\n\n\n<li>die Netzvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung des Netzbetreibers negativ ist,<\/li>\n\n\n\n<li>der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder die Mitwirkung endg\u00fcltig ablehnt,<\/li>\n\n\n\n<li>die Einhaltung der vom Netzbetreiber gestellten Anforderungen des Z\u00e4hlerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation der PV-Anlage etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden ist, die dem Anbieter bei der Angebotserstellung noch nicht bekannt waren,<\/li>\n\n\n\n<li>sich herausstellt, dass eine Installation nicht wie zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes geplant realisierbar ist. Dies ist zum Beispiel in folgenden F\u00e4llen der Fall:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Dachziegel sind br\u00fcchig<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Gef\u00e4hrdung der Sicherheit der Arbeiter<\/li>\n\n\n\n<li>Ein morscher Dachstuhl<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Elektronik, die die Installation nicht zul\u00e4sst<\/li>\n\n\n\n<li>Nicht wie geplant aufbaubare Ger\u00fcste. Das R\u00fccktrittsrecht besteht nicht, wenn dem Anbieter der R\u00fccktrittsgrund zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots auf Grundlage der bereits erhaltenen Information bekannt war oder h\u00e4tte erkannt werden m\u00fcssen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>7.2 R\u00fccktrittserkl\u00e4rung<\/p>\n\n\n\n<p>Der R\u00fccktritt vom Vertrag wird wirksam zum Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Kunden; die Erkl\u00e4rung muss in Schriftform erfolgen, wobei auch eine Zustellung auf elektronischem Weg per E-Mail zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Ertragsprognosen\/Urheberrecht\/Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 Sonstige Unterlagen<\/p>\n\n\n\n<p>Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, die der Anbieter vor und w\u00e4hrend der Installation zur Verf\u00fcgung stellt, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Abweichungen sind m\u00f6glich und zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Urheberrechte<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anbieter erlangt an allen Unterlagen zur Anlagenerstellung, Inbetriebnahme und Errichtung ein eigenes Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte, insbesondere an Konkurrenten vom Anbieter ist nur nach ausdr\u00fccklicher Genehmigung durch den Anbieter gestattet. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die dem Urheberrecht zu Grunde liegenden Dokumente f\u00fcr den Kunden aufzubewahren.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 Datenschutz<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit der Anbieter im Rahmen der Auftragserteilung pers\u00f6nliche Daten des Kunden erlangt hat, werden diese Daten nur zu dem Zweck verwendet und gespeichert, wie dies f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlich ist. Die Weitergabe der pers\u00f6nlichen Daten wird vom Kunden insoweit gestattet, wie die Weitergabe an Dritte und Drittunternehmer erforderlich ist, um Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Der Anbieter wird die im Rahmen dieses Vertragsabschlusses erlangten, pers\u00f6nlichen Datens\u00e4tze l\u00f6schen, sobald die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere f\u00fcr Rechnungen, abgelaufen sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1 Haftungsbeschr\u00e4nkunq<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Haftung vom Anbieter sowie seiner Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen f\u00fcr schuldhaft verursachte Sch\u00e4den ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit herbeigef\u00fchrt wurde. Dies gilt nicht bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, f\u00fcr garantierte Eigenschaften, bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das hei\u00dft, solcher Pflichten (Kardinalspflichten), deren Erf\u00fcllung bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Auch in einem solchen Fall ist die Haftung auf solche Sch\u00e4den begrenzt, die der Anbieter kannte, kennen musste oder erwarten durfte.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Produkthaftungsgesetz<br>Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Haftung des Anbieters ist im \u00dcbrigen ausgeschlossen, insbesondere bei unsachgem\u00e4\u00dfer Handhabung der Anlage durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten. Der Kunde kann jedoch den Nachweis erbringen, dass der Anbieter zumindest mitverschuldet ist, insbesondere wenn die unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung nicht oder nicht allein schadensurs\u00e4chlich war.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4 Erf\u00fcllungsgehilfen<\/p>\n\n\n\n<p>Jegliche in den vorstehenden Ziffern verbrieften Haftungsausschl\u00fcsse gelten auch f\u00fcr Mitarbeiter und Arbeitnehmer vom Anbieter, sowie f\u00fcr alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Unternehmen, die vom Anbieter im Zuge der Vertragserf\u00fcllung beauftragt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Ruhen der Vertragspflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sollten die Vertragsparteien durch h\u00f6here Gewalt, Terror, Krieg oder durch sonstige Umst\u00e4nde wie Naturkatastrophen mit unmittelbarer Auswirkung auf den Vertragsgegenstand, deren Abwendung nicht in ihrer Macht liegt, bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und \/ oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden k\u00f6nnen, an der Erf\u00fcllung der Leistung gehindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserf\u00fcllung aus diesem Vertrag, bis diese Umst\u00e4nde und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverz\u00fcglich \u00fcber diese Umst\u00e4nde und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Wegfall dieser Umst\u00e4nde. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen soweit wie m\u00f6glich nachkommen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1 Salvatorische Klausel<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen davon unber\u00fchrt. F\u00fcr die unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Klauseln sollen sich die Parteien auf solche Klauseln verst\u00e4ndigen, die dem Sinn und Zweck der urspr\u00fcnglichen Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Nebenabreden<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcndliche Nebenabreden sind ung\u00fcltig. \u00c4nderungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen in jedem Fall der Schriftform, um wirksam zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>11.3 Anwendbares Recht<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>11.4 Gerichtsstandsvereinbarung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtsstand f\u00fcr Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und f\u00fcr juristische Personen des \u00d6ffentlichen Rechts ist ausschlie\u00dflich D\u00fcren. Insoweit gilt ein Gerichtsstand als vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>11.5 Gendern<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Gendern wurde in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen lediglich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit und des einfacheren Verst\u00e4ndnisses verzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stand: Juni 2024<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen der Fa. Elektrotechnik DomTech GmbH 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.1 Allgemeine Voraussetzungen Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertragsabschl\u00fcsse mit der Firma Elektrotechnik DomTech GmbH (im Folgenden \u201eAnbieter\u201c genannt). Der Kunde erh\u00e4lt die AGBs zusammen mit dem Angebotsschreiben als Anlage. 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